In einem Urteil des Saarbrücker Landgerichts bestätigten die Richter die Rechtsauffassung der Saarländischen Landesregierung: Erstmals in Deutschland hatte der saarländische Gesundheitsminister einem ausländischen Apothekenunternehmen eine Betriebserlaubnis erteilt. Die Filiale öffnete Anfang Juli, eine ortsansässige Apothekerin hatte geklagt.
Mit der Ablehnung des Eilantrages wird der Sonderstatus der deutschen Apotheken in Frage gestellt, nachdem nur Apothekern (nicht aber einer Kapitalgesellschaft) das Führen einer Apotheke erlaubt war. Das Urteil wird sehr unterschiedlich kommentiert.
Kehrt die Liberalisierung im Pharma-Markt ein, wird sich die Kategorie der Woche World: Deutsch: Online-Shops: Gesundheit: Apotheken/ bestimmt weiter füllen.
Donnerstag, 10. August 2006
Pillen als Handelsware?
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